VDE
oder was ist erlaubt, Pflicht und was verboten!
(Ohne Ballast)

Zu diesem Bericht hat mich veranlasst, das es bis heute immernoch Betriebe gibt, welche der Auffassung sind, wenn man löten kann, ist alles erlaubt, dem ist nicht so. Wir leben in einer genormten Gesellschaft, die das Ziel hat, gerade bei den VDE-Maßnahmen, den Besitzer und dessen Hab und Gut, zu schützen. Dabei ist zu beachten, das diese Normen vor den Kundenwünschen gehen, das sollte aber jeder Meisterbetrieb wissen und ist immer gezwungen, danach zu handeln und den Kunden dahingehend zu beraten!

Die Geräte die wir hier zur "Nacharbeit" von Kunden bekommen, die vorab in anderen Werkstätten waren und "umgebaut" wurden, sind teilweise weder VDE gerecht noch Betriebssicher umgebaut worden, trotz dessen, das es Meisterbetriebe sind/waren, die einmal ihre VDE-Prüfung mit 100% (volle Punktzahl) abschließen mussten. Es scheint diesen Technikern die vorgeschriebene Betriebssicherheit vollkommen egal zu sein, oder man hat nach dem ablegen der Prüfung zum Techniker oder Meister, geschwind alles vergessen (Geld ist da wohl wichtiger!)?!

Schlimmer noch, es werden sogar im Netz auch nicht-VDE gerechte Umbauten angeboten.
(Macht man wirklich alles um an das Geld der Kundschaft zu kommen, wobei der Kunde und dessen Sicherheit vollkommen egal ist? )

Ich führe nur die entsprechenden Vorschriften für unsere HiFi-Geräte (Einphasige Anschlüsse) auf, keine Elekrogroß- Kleingeräte!)

 

Nur ein bischen "Ballast"

Um von vorne anzufangen, es gibt 3 Schutzklassen, welche 1950 stufenweise bis 1960 eingeführt wurde und am Gerät / Typenschild kennzeichnungspflichtig (SK II) sein müssen. Ich betrachte hier nur die Schutzklassen I und II

Geräte mit Schutzklasse I

sind Geräte, welche mit zusätzlich zur Phase(L), Kabelfarbe meist braun oder schwarz und Neutral-Leiter(Nulleiter/N), Kabelfarbe blau,
mit einer 3. isolierten Ader ausgestattet sind: Schutzerde (Sicherheitsleiter / Erde / PE), Kabelfarbe Grün/Gelb ausgestattet sind.

Diese Geräte haben also entweder einen 3-Poligen Netzanschlußbuchse oder einen SchuKo ("SchutzKontakt") Verkabelung
Anschlußbuchsenbeispiele:

DIN EN 60320 IEC C14 k DIN EN 60320 IEC C6 k
Buchse nach DIN EN 60320 Typ IEC C14
Anschlußbuchse nach Schutzklasse II
Spannung max:250V AC
Strom max 10A (Ausnahme "US", 16A)
Anschlüsse: Oben PE, unten links L unten rechts N
Passender Anschlußstecker nach DIN EN 60320 ist Typ: C13
Umgangssprachlich "Kaltgerätebuchse"
Buchse nach DIN EN 60320 Typ IEC C6
Anschlußbuchse nach Schutzklasse I
Spannung max:250V AC
Strom max 2,5A
Anschlüsse: Oben PE, unten links L unten rechts N
Passender Anschlußstecker nach DIN EN 60320 ist Typ: C5
Umgangssprachlich "Kleeblattstecker"

Bei diesen Geräten ist die Angabe des Schutzklassesymboles (Erdungszeichen) auf dem Typenschild des Gerätes keine generelle Pflicht
Wenn außen am Gerät nichts angegeben ist, haben diese Geräte ein Erdungssymbol innerlich am Anschluß der Schutzerde am Chassis.
Wenn kein Symbol außen am Gerät vorhanden ist, beweist schon der 3-Polige Anschluß, die Schutzklassenart, anders als bei Geräten
der Schutzklasse II

 

Geräte mit Schutzklasse II,

sind Geräte, die nur eine 2-Draht Zuleitung bzw einen 2-Poligen Netzanschluß haben.Sie sind äußerlich am Typenschild entsprechend mit einem Doppelquadrat gekennzeichnet.(Außer bei älteren Geräten, die zwar EU Netz betrieben werden dürfen aber diese Kennzeichnung noch nicht Pflicht war. Die Schutzklasse ist dann anhand der Zuleitung 2- oder 3 Adrig erkennbar/identifizierbar)

Diese Geärte haben also entweder einen 2-Polige Netzanschlußbuchse oder einen Euro-Flachstecker bzw Konturenstecker 

DIN EN 60320 IEC C8 k DIN EN 60320 IEC C18 k
Buchse nach DIN EN 60320 Typ C8
Anschlußbuchse nach Schutzklasse II
Spannung max:250V AC
Strom max 2,5A
Passender Anschlußstecker nach DIN EN 60320 ist Typ: C7
Umgangssprachlich "8"
Buchse nach DIN EN 60320 Typ C18
Anschlußbuchse nach Schutzklasse II
Spannung max:250V AC
Strom max 10A (Ausnahme "US", 16A)
Anschlüsse: unten links L unten rechts N
Passender Anschlußstecker nach DIN EN 60320 ist Typ: C17
Umgangssprachlich "Kontourenbuchse"

Bei diesen Geräten ist die Angabe des Schutzklassesymboles (Doppelquadrat) auf dem Typenschild des Gerätes erst ab den Baujahren 1980 /85 zur Pflicht. Bei älteren Geräten war es noch keine Pflicht und sie hatten es auch nicht. Wenn kein Symbol außen am Gerät vorhanden ist, beweist schon der 2-Polige Anschluß, die Schutzklassenart.

 

Fragen und Antworten:

 

1. Q: Darf ich als Privatperson die Geräteschutzklassenart von SK I nach SK II (oder umgekehrt) verändern?
  A: NEIN, Arbeiten an Geräten im Bereich des Netzanschlußes sind ausschließlich Elektrofachkräften mit
entsprechender Ausbildung/und bestandener BetriebssicherheitsPrüfung gestattet!

 

2. Q: Darf mein Elektrofachbetrieb (Meisterbetrieb) Änderungen an der Schutzklasse vornehmen?
  A: NEIN, Änderungen der Schutzklassen am Gerät sind grundsätzlich, auch vom Meisterbetrieb nicht erlaubt.

 

3. Q: Was ist zu beachten, wenn der Meisterbetrieb dies trotzdessen macht?
  A: Bei Änderungen/Umbauten der Schutzklassenart vom ausgebildeten Fachpersonal nur dann erlaubt wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Nr 1: Die neue Schutzklassenart muß deutlich (durch Typenschild) angegeben/gekennzeichnet werden.
Nr.2: Beim Umbau der Schutzklassenart, wird die vom Hersteller geprüfte Schutzmaßnahme verändert, damit wird der "Umbauer"
zum "Hersteller" des Gerätes. Dies hat folgende zusätzliche Tätigkeiten zur Folge:
- Da der Umbau nach 1997 erfolgte, ist eine CE-Kennzeichnung des Gerätes nun zur Pflicht geworden.
d.h. der "Umbauer" muß nun:
Ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben.
Eine Risikobewertung erstellen/erstellen lassen und außerdem
auch dafür eine technische Dokumentation erstellen (Zeichnungen mit el. und mech. Bemaßung)
Dieses kann/darf er nicht alleine machen, sondern muß dies an VDE-Prüfer/Prüfinstitut übergeben.
Erst dann darf der Meisterbetrieb das so umgebaute Gerät an seinen Kunden übergeben, natürlich nachdem
er dann ein entsprechendes neues Typenschild mit allen erforderlichen Angaben, angefertigt und angebracht hat.
Das ist aber leider noch nicht alles.
Zusäzlich bei Geräten die Funkwellen abgeben/aussenden können und damit die "Umgebung" stören könnten, muß eine weitere
Prüfung von einem zugelassenen Prüfinstitut, stattfinden.
Auf diese gehe ich hier nicht ein, da die obere Prüfung im Schnitt bei Einzelabnahme 1500.- bis 3000.- Euro kostet und damit
den rechtich sichern Umbau für viele Geräte, unwirtschaftlich macht.

 

4. Q: Was passiert, wenn der Meisterbetrieb dies trotzdessen macht, ohne die o.g. Verfahren zu durchlaufen?
  A: Als allerstes, darf das Gerät (auch in der ganzen EU) nicht mehr am Netzanschluß/Hausanschluß betrieben werden.
Der Kunde ist, auch wenn er es trotzdessen tut, im Schadensfalle nicht haftbar
Einzig der Meisterbetrieb ist im mittelbaren und unmittelbaren Schadensfalle haftbar.
Zusätzlich muß man erwähnen, das keine Versicherung der Welt, den Schaden, egal ob Sachschaden oder Personenschaden übernimmt!

 

5. Q: Was hat das zur Folge ?
  A: Meisterbetriebe, die soetwas machen haben grundsätzlich mit einer hohen Geldstrafe ggf auch mit Haftstrafe zu rechnen
und der Meistertitel wird in jedem Falle aberkannt. Hat man also einen Meisterbetrieb, ist dieser dann nat. "futsch"

 

6. Q: Was ist mit Umbauten von Geräten der Schutzklasse II ( "2-Drahtzuleitung") auf Kaltgerätebuchse (3Pin), wobei der PE innerlich im Gerät nicht angeschlossen wurde, ist das erlaubt?
  A: NEIN, da die Buchse nun für den Kunden eine neue Schutzklasse vorteuscht, auch wenn diese innerlich nicht verbunden ist.
Dieser Umbau ist (siehe oben) strafbar !

 

7. Q:
Mein Gerät hat eine 2-Drahtzuleitung, innerlich ist aber eine nichtangeschlossene Schraube, mit dem Erdungssymbol daneben,
darf ich oder ein Meisterbetrieb dann auf Schutzklasse i umbauen und dann den PE-Leiter dort anschließen ?
  A: NEIN, Bei Geräten deren Schutzklasse eindeutig am Typenschild oder an der Netzverdrahtung zu identifizieren ist, ist auch dann ein Umbau der Schutzklasse nicht erlaubt, weder von Privatpersonen noch von Meisterbetrieb/Fachpersonal.

 

8. Q: Wenn ich den Meisterbetrieb bitte, den Umbau für mich zu machen und mit ihm abspreche, das ich die Verantwortung übernehme, geht das?
  A: NEIN, da der Meisterbetrieb nach der Reparaur/Instandsetzung immer eine Prüfung nach DIN VDE 50678 (VDE0701) vornehmen muß. Dies ist dann mit Schutzleiterbuchse so gar nicht möglich, denn er muß an sich eine Prüfung für SKI machen obwohl es technisch gesehen ein Gerät der SKII ist. Wenn im Reparaturbericht bei so einem Umbau, auch in der Rechnung die angebliche Prüfung angegeben ist, konnte diese technisch gesehen gar nicht stattfinden.

 

9. Q: Ich habe ein altes Gerät das für US-Streitkräfte in Deutschland verkauft wurde und hinten eine Einstellung der
Versorgungsspannung ("Multinorm") besitzt, das am Typenschild keine Schutzklassenangabe hat, darf das vom Meisterbetrieb von Schutzklasse II auf Schutzklasse I umgebaut werden? ( "z.B :von 2 -Drahtleitung auf SchuKo-Buchse)
  A: Diese Geräte haben "Bestandsschutz", d.h. auch ohne Angabe der Schutzklasse im Typenschild ist die Schutzklasse an der Verkabelung erkennbar und damit gilt wieder alles was ich oben geschrieben habe.

 

10. Q: Und wenn der Meisterbetrib einfach das Typenschild entfernt ?
  A: Typenschilder dürfen nicht entfernt werden, Wenn diese mit den Jahren unlesbar geworden sind oder zur Unleserlichkeit beschädigt wurden, muß zwingend ein neues Typenschild angebarcht werden. Diese müssen unbedingt enthalten: Gerätebezeichnunug, SerienNummer, Nennspannung, und Nennstrom oder max. aufgenommene Nennleistung (Bei Geräten mit ehemaliger Schutzklassenbezeichnung, muß auch diese wieder mit aufgeführt werden und das Konformitätszeichen.

 

11. Q: Der Meisterbetrieb hat mir bei meinem PX-Gerät (Geräte die für US-Streitkräfteangehörige in Deutschland) die US-Anschlußbuchsen hinten am abgeklemmt, mit der Aussage, das dies zu gefährlich sei und nicht der Norm entspräche, ist das notwendig ?
  A: NEIN, wie oben schon beschrieben, haben diese Geräte Bestandsschutz und unterliegen einer Sonderregelung, die den Betrieb am deutschen (europäischen) Netz so zuläßt, wie der Hersteller das Gerät ausgeliefert hat. Ein Abklemmen der Buchsen ohne Erlaubniss des Kunden entspricht einer Sachbeschädigung. (Außerdem wird bei klassischen Geräten der Wiederverkaufswert gemindert!)

 

12. Q: Ich kann bei einem Händler, einen Umbau der Schutzklasse mit besonders höherwertigem Kabel erwerben, ist das so erlaubt ?
  A: JA, der Umbau ist dann erlaubt, wenn hernach entsprechende Maßnahmen (Siehe Q/A Punkt 3) ergriffen wurden. Ohne dieses macht sich der Betrieb strafbar! Auch wenn er den Besitzer/ Kunde darauf hinweist, das er das Gerät nicht mehr im EU Netz betreiben darf.

 

13. Q: Ok, Schutzklassenänderungen sind nicht erlaubt bzw nur mit extrem erhöhten Aufwand (finanziell) zu realisieren, wie sieht es aber aus, wenn ich nur die Verkabelung entfernt und dafür eine Buchse an Gerät haben möchte, die Schutzklassenart aber nicht verändert wird, ist das OK ?
  A:

Ja, Der Meisterbetrieb kann das machen, aber nur dann, wenn hernach die VDE-Prüfungen gemacht werden und die bestanden werden können.

D.h. auch mechanisch muß das einwandfrei sein, so dass z.B die eingebaute Buchse nicht mit dem Kabel herrausgezogen werden kann, die Buchse ( deren Anschlüsse) weit genug von leitenden Teilen im Gerät entfernt sind, so das z.B beim eindrücken der Buchse, die Kontakte nicht das Chassis berühren könnten so das die Spannung dann über das Gerätechassis läuft.

Die eingebaute Buchse muß auch den max. vom Gerät aufgenommene Leistung entsprechen, dh. man kann zB keine C8 Buchse einbauen, bei einem Gerät dessen maximal aufgenommene (nicht abgebende!) Leistung  700W beträgt.

Der Meisterbetrieb muß immer mit etwaigen Fehlern in der Hauselektrik rechnen, das zB. die Haussicherung nicht anschlägt oder die Verkabelung in der Netzdose (Wanddose) falsch ist und entsprechend beim Umbau sicherheitstechnisch handeln!

 

14. Q: Mein Gerät habe ich Umbauen lassen von Schutzklasse II zu Schutzklasse I, mit einer 3-Poligen Buchse statt der 2-Adrigen Verkabelung die vorher dran war. Es liegt aber vom Umbauer keine Konformitätsprotokoll aus dem VDE-Institut vor, kann ich es dann verkaufen oder verschenken ?
  A:

Verkaufen kann man viel ! Zu beachten ist aber dabei, liegt die Umbaurechnung vor und wird mitgegeben, haftet der Umbauer des Gerätes bzw ist noch auch im "Nichtschadensfalle" zivielrechtlich jederzeit zu belangen. Wenn keine Umbaurechnung beim Verkauf beiliegt, ist der Verkäufer haftend!

Daher rate ich jedem, keine Gerät zu kaufen, das einen Schutzklasseumbau erfahren hat, egal welche schönen Worte "wie toll das sei" und welchen "besseren Klang es nun hat" den Verkauf nun begleiten.

 

15. Q: Ich habe das Gerät mit der Schutzklassenänderung so gekauft und will es nun weiterverkaufen. Eine Rechnung mit Umbaubericht habe ich nicht, kann ich strafrechtlich belangt werden?
  A: Kurz und knapp: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn der jetzige Käufer sie "vor den Kadi" ziehen will, egal ob etwas passiert ist oder nicht, wird es nicht spassig. Deutschland (EU) hat Normen, gerade in der Frage der Sicherheit und die sind wichtig und absolut nicht verhandelbar!

 

Wem nun einiges unklar ist oder noch Fragen hat, weil sein Gerät normunverträglich umgebaut wurde oder so eines kaufen möchte, kann mir gerne schreiben, auch die "Umbauer" können das, denn ich denke, da gibt es wohl viele wissenstechnische Lücken die dem Kunden ggf zum Verhängniss werden könnten bzw euren Meistertitel in Gefahr der Aberkennung bringen könnte ;)